Verordnung zu ePrivacy

ePrivacy – Der Nutzer im Datenschutz-Fokus

Die ePrivacy Richtlinie der EU, für viele auch die „Cookie-Richtlinie“, gilt als die ausschlaggebende Regelung für die Datenverarbeitung im Internet. Sie ist das primäre Steuerungsinstrument für die Anforderungen an die datenschutzrechtlich konforme Einwilligung im elektronischen Daten- und Rechtsverkehr.

Was aber hat sie mit der ab Mai 2018 in Kraft tretenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu tun? Die DSGVO hat ja schon die Aufgabe, für einen einheitlichen Datenschutz in ganz Europa zu sorgen, da sie die Verarbeitung von Daten im privaten und öffentlichen Bereich regelt.

Genau das kritisieren auch einige Fachleute. Sie behaupten, es würde das Faß wieder aufgemacht, das mit der DSGVO bereits geschlossen schien. Allerdings geht es bei der ePrivacy Richtlinie darum, einen konkreten Aspekt genauer zu regeln, nämlich jenen:

Wie muss die Datensicherheit der Nutzer bei der elektronischen Kommunikation (ePrivacy) aussehen?

Um das Zusammenspiel der ePrivacy Richtlinie und der DSGVO zu vereinfachen, hat nun die EU-Kommission beschlossen, aus der ePrivacy Richtlinie eine Verordnung zu machen. Denn EU-Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedsländern und müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden.

Vor kurzem präsentierte die Europäische Kommission den finalen Entwurf für die ePrivacy Verordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft treten soll.

Wir haben die wichtigsten Links zum Thema für Sie zusammengetragen.

EU-Parlament: ePrivacy nur mit Datenschutz

Für oder gegen den Datenschutz in der ePrivacy-Verordnung? Im Innen- und Justizausschuss des Europäischen Parlaments gab es zunächst geteilte Lager: Die EU-Parlamentsfraktionen verhandelten im Oktober intensiv. Mit dem Beschluss des EU-Parlamentsausschuss ist jetzt schon einmal die Richtung für weitere Abstimmungen vorgegeben.

Lesen Sie, wohin es mit der ePrivacy-Verordnung gehen soll!

Vorschlag wie die Verordnung aussehen soll

Die anstehende ePrivacy-Verordnung ist mehr als nur irgendein Zusatz zur DSGVO: Durch sie können und – wenn es nach Datenschützern geht – sollen sich einiges grundlegend hinsichtlich der Privatsphäre von Nutzern ändern: Mehr Selbstbestimmung und weniger Überwachung etwa.

Die parlamentarische Berichterstatterin, Marju Lauristin, hat dazu ihren Vorschlag vorgestellt.

Netzpolitik fasst die Kernpunkte zusammen.

Informieren Sie sich ausführlich über den Vorschlag der federführenden EU-Parlamentarierin!

ePrivacy: Schutz vor Tracking

Da haben Sie nur mal kurz im Online-Shop des Schuhladens besucht und schon erscheint auf jeder anderen Webseite genau dieses eine Paar Sportschuhe, das Sie angeklickt haben. Cookies, die das Surfverhalten festhalten, ermöglichen, so heißt es auf den Unternehmenswebsites, Verbesserungen für das Kundenservice und personalisierte  Werbung. Was ändert sich nach der ePrivacy-Verordnung?

Über die Auswirkungen auf die Datenindustrie schreibt Spiegel Online.

6 gute Gründe für mehr ePrivacy

Zu streng für die Einen – zu schwach für die Anderen. Eines steht fest: Hinsichtlich ePrivacy muss sich etwas ändern. Dabei geht es im Wesentlichen nicht nur um nervige Werbung, die Nutzer ausgeklügelten Tracking-Verfahren verdanken. Auf dem Spiel steht viel mehr.

Netzpolitik erklärt, warum die Verordnung wichtig ist.

So reden Datensammler über Datenschutz

Was machen eigentlich Google, Facebook oder Apple, wenn eine der besten Datenquellen zu versiegen droht? Man muss nur einen Blick auf die anstehende ePrivacy-Verordnung werfen, um eine Antwort zu erhalten. Denn wie aus einem Artikel von Netzpolitik hervorgeht, hatten Lobbyisten schon in der ersten Phase des Gesetzgebungsprozesses ein beträchtlich großes Wort mitzureden.

Lesen Sie, welchen Einfluss Wirtschaftskreise gern auf den Beschluss hätten!

ePrivacy: „Das Ende des freien Internets“?

Während Datenschützer das klare Bekenntnis des EU-Parlamentsausschusses zum Schutz der Selbstbestimmung begrüßen, äußert die digitale Werbebranche ihre Skepsis. Wenn es Nutzern überlassen sei, ihre Daten zur Verfügung zu stellen, seien Reichweitenmessungen nicht mehr möglich. Damit gefährde man ihrer Meinung nach zukünftige Geschäftsmodelle.

So argumentiert die Werbebranche…

Sie fanden diesen Beitrag hilfreich und wollen auf dem Laufenden bleiben? Dann melden Sie sich jetzt kostenlos zu unserem Newsletter an und erhalten Sie jeden Monat die neuesten Artikel, Blogbeiträge und Tutorials per Mail.

Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann testen Sie jetzt den Sealed-Cloud-Dienst idgard® und erstellen Sie einen kostenlosen Probe-Account!

5 Datenschutz-Maßnahmen
DSGVO-Hilfe: 5 Datenschutz-Maßnahmen für Unternehmen Die Digitalisierung hat Hackern und anderen Cyberkriminellen zahlreiche neue Einfallstore geöffnet. Wir stellen Ihnen fünf essentielle Datenschutz-Maßnahmen für Unternehmen vor. Weiterlesen »
Sicherer Datentransfer: So sichern Sie Mails und Anhänge
Secure Mail: So schützen Sie E-Mails und Anhänge In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie ihren Mailverkehr verschlüsseln, wie Sie sensible Daten sicher mit idgard® versenden und wie Sie sich und Ihre Mitarbeiter gegen Phishing-Angriffe schützen. Außerdem haben wir noch ein paar weitere Tipps für Sie. Weiterlesen »
Zwei Jahre DSGVO
Zwei Jahre DSGVO – und wie steht es um den Datenschutz? Die DSGVO feiert ihr zweijähriges Bestehen. Wir werfen einen Blick zurück – und auf den Datenschutz in Krisenzeiten. Weiterlesen »
Wir halten Sie sicher auf dem Laufenden.