Datenschutz ist ein sehr weit gefasster Begriff. Landläufig versteht man darunter den Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz der Privatsphäre. Je nach Betrachtungsweise wird der Begriff unterschiedlich definiert. Gesetzlich geregelt ist der Datenschutz in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

E-Evidence vs Confidential Computing

Die geplante Verordnung der EU-Kommission für den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln (E-Evidence) soll Behörden künftig den Zugriff auf Cloud-Daten ermöglichen. Warum diese Forderung gefährlich ist und wie Confidential Computing behördliche Zugriffe technisch ausschließt, erfahren Sie hier.

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