Als Geheimnisträger bezeichnet man im beruflichen, politischen und staatlichen Bereich eine Person, die aufgrund ihres Aufgabenbereichs Zugang zu vertraulichen Informationen hat und die daher einer Schweigepflicht unterliegt oder dazu verpflichtet ist, bestimmte Geheimhaltungsvorschriften zu beachten. Welche Berufe das sind, ist § 203 StGB zu entnehmen. Geheimnisverrat ist in Deutschland ein Straftatbestand und wird entsprechend geahndet.