Die Privatsphäre ist der nichtöffentliche Bereich, in dem eine Person ihr Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt. Die Privatsphäre ist besonders geschützt; ihr Schutz ist in Artikel 1 des Grundgesetzes verankert. Eingriffe in die Privatsphäre bedürfen daher einer besonderen Rechtfertigung.