Cloud-Dienste und Geheimnisträger – Voraussetzungen für die Nutzung (Gastbeitrag im eBook des Deutschen AnwaltVerlags)
So können Berufsgruppen, die einer strafrechtlich sanktionierten Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegen, Teile Ihrer IT an Cloud-Dienste auslagern.
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