Unter Vorratsdatenspeicherung (VDS, auch Mindestdatenspeicherung) versteht man die Speicherung personenbezogener Daten, ohne dass diese aktuell benötigt werden. Die Daten werden also nur für den Fall gespeichert, dass sie einmal benötigt werden sollten, beispielsweise im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung. Datenschützer betrachten die Vorratsdatenspeicherung als kritischen Eingriff in die Privatsphäre.